Allgemeine Geschäftsbedingungen easyclipr GmbH

(nachfolgend easyclipr)

§1 Geltungsbereich und Einbezug

(1) Für die Beauftragung und Produktion von audiovisuellen Produktionen, insbesondere von Erklärfilmen, Erklärbildern, interaktiven Videos, digitalen Lernmodulen alle Film-, Multimedia- und Bildproduktionen (nachfolgend gemeinsam Produktion genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend nur noch als AGB bezeichnet) in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt easyclipr nicht an, es sei denn, easyclipr hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn easyclipr in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen an diesen erbringt.

(3) Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne, dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

(4) Diese AGB erlangen Geltung gegenüber Verbrauchern und Unternehmen i.S.v. § 14 BGB, wobei eine Geltung für Verbraucher nur dann Geltung erlangt, wenn dies explizit in diesen AGB vermerkt ist.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Erklärungen von easyclipr sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Angebot bezeichnet werden. Der Inhalt und Umfang des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ergibt sich aus dem Angebot von easyclipr und diesen AGB.

(2) Ein Vertrag mit easyclipr kommt erst mit der schriftlichen oder telefonischen Bestätigung bzgl. des übersandten Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Easyclipr hält sich an sein Angebot für einen Zeitraum von 4 Wochen ab Datum der Angebotserstellung gebunden.

(3) Die Produktion erfolgt gemäß dem Auftrag und den Wünschen des Auftraggebers und auf Grundlage es gemeinsam besprochenen Briefings.

§3 Gewährleistung und Haftungsausschluss

(1) easyclipr haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden.

(2) Für sonstige Schäden haftet easyclipr nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der vertragsgegenständlichen Produktion typisch und vorhersehbar sind. Vorstehender Haftungsausschluss gilt auch für von easyclipr eingesetzte Dritte sowie Erfüllungsgehilfen.

(3) easyclipr gewährleistet hinsichtlich der künstlerischen und technischen Gestaltung eine Qualität, die dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Easyclipr gewährleistet nicht den Eintritt eines konkreten wirtschaftlichen Erfolges.

§4 Abnahme

(1) Die Produktion bedarf der (schriftlichen) ausdrücklichen Abnahme seitens des Auftraggebers. Die Abnahme erfolgt durch eine Freigabeerklärung des Kunden gegenüber easyclipr. Dem Auftraggeber stehen 2 Korrekturschleifen ausschließlich im Hinblick auf die Sprechtexte und das Storyboard zu.

(2) Die Freigabeerklärung ist innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung der Produktion zu erklären. Erfolgt keine Erklärung des Auftraggebers, gilt die Produktion nach Ablauf von 5 Werktagen als abgenommen.

§5 Vergütung, Fälligkeit und Änderungen

(1) Der vereinbarte Vertragspreis zzgl. der derzeit gesetzlichen Mehrwertsteuer ist verbindlich und enthält die Vergütung für Briefing, Sprechtext, Storyboard, Grafiken, Animation, Musik, Sprecher und Sound. Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z.B. Anfahrtsund Unterbringungskosten)

(2) Der vollständige Vertragspreis wird spätestens bei Abnahme oder bei Eintritt der Abnahmefunktion vollumfänglich zur Zahlung fällig. Erst mit Zahlung des vollumfänglichen Betrages erfolgt die Übergabe der Vertragsleistung.

(3) Easyclipr ist berechtigt, angemessene Abschlagsrechnungen zu stellen. Easyclipr behält sich das Recht vor, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung in Höhe von 35 % des vereinbarten Vertragspreises zu verlangen. Erst mit diesem Zahlungseingang beginnt easyclipr mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Die Lieferung der fertigen Produktionen kann erst bei Zahlungseingang der Abschlussrechnung erfolgen.

(4) Änderungen des Vertrages oder des Auftragsumfanges und hierdurch entstehende Mehrkosten bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers. Von diesen Mehrkosten nicht umfasst, sind 2 vertraglich geschuldete Korrekturschleifen. Entstehende Mehrkosten, welche über die 2 Korrekturschleifen hinausgehen sind mit einem Betrag in Höhe von € 95 netto je Stunde zu vergüten. Die Parteien stimmen sich in diesem Fall miteinander ab.

(5) Weitere Kosten fallen nur an, wenn diese vertraglich vereinbart sind.

(6) Für den Fall, dass der Kunde eine für die Projektumsetzung notwendige Zuarbeit bzw. Freigabe länger als 4 Wochen nach Mitteilung des Lieferzeitraumes nicht erbringt, ist easyclipr berechtigt, die Abschlussrechnung zu stellen.

§6 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber darf die für ihn erstellte Produktion zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt frei verwenden – ausgenommen sind jedoch TV-, Radio-, und Kinoausstrahlungen. Für diesen speziellen Verwendungszweck ist eine gesonderte Genehmigung notwendig, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.

(2) Der Auftraggeber erwirbt lediglich die einfachen Nutzungsrechte an der abgenommenen Gesamtproduktion selbst. Möchte er über die Produktion hinaus einzelne Elemente der fertigen Gesamtproduktion (z.B. Grafiken, Illustrationen, Sound, Sprecherstimme usw.) verwenden, bedarf dies einem zusätzlichen Nutzungsrecht, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.

(3) Die einfachen Nutzungsrechte dürfen vom Auftraggeber an Dritte nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von easyclipr weitergegeben werden.

(4) Die Nutzungsrechte gehen erst auf den Auftraggeber über, wenn er den Vertragspreis vollständig gezahlt hat.

(5) Es wird klargestellt, dass der Auftraggeber keine entgeltlichen Verwertungsrechte, keine Rechte zur Veränderung des geschaffenen Werkes sowie kein Weiterverbreitungsrecht erwirbt. Eine Weitergabe ist nur an mit dem Auftraggeber wirtschaftlich verbundene Unternehmen erlaubt. Einzelne Inhalte des geschaffenen Werkes dürfen nicht weiterverbreitet werden.

(6) Mit Übergabe von Bildern, Dateien und/oder anderweitigen Dokumenten vom Auftraggeber an easyclipr bestätigt dieser, dass an den Dokumenten keine Rechte Dritter bestehen. Vor diesbezüglichen Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber easyclipr frei.

(7) Mit Übergabe der Filmdatei erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an dieser Filmdatei. Die separate Nutzung einzelner Elemente des Filmes bedarf einer gesonderten Abstimmung.

§7 Eigentum / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnungsverbot und Lieferung

(1) Die vertragsgegenständliche Produktion wird dem Auftraggeber in einem vereinbarten Format zum Downloaden geliefert.

(2) Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Auftraggebers verbleiben die Leistungen von easyclipr im Eigentum von easyclipr. Dies gilt nicht, wenn eine selbstständig abrechenbare Teilleistung erbracht worden und vergütet worden ist. In diesem Fall bezieht sich der Eigentumsvorbehalt nur auf die Teilleistung, welche erbracht aber nicht vergütet worden ist.

(3) Der Auftraggeber darf gegenüber easyclipr nur mit Forderungen aufrechnen, die von easyclipr anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

§8 Referenzangabe / Rücktrittsrecht

(1) Der Auftraggeber gewährt easyclipr, den erstellten Film und sein Firmen- bzw. Projektlogo zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen. Für den Ort bzw. die Stelle der Präsentation der Referenz gelten keine Einschränkungen.

(2) Der Auftraggeber kann der Verwendung seines Films bzw. seines Logos als Referenz widersprechen, indem er das bei Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich gegenüber easyclipr mitteilt und easyclipr dem schriftlich zustimmt. Diese Zustimmung von easyclipr erfolgt ggf. nur gegen Aufpreis, welcher zwischen den Parteien abzustimmen ist.

(3) Easyclipr behält sich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, insofern der Vertragserfüllung presse-, urheber-, und oder strafrechtliche Ansprüche entgegenstehen. In diesem Fall erfolgt keine Vergütung von easyclipr.

§9 Zusatzpakete- und Angebote

(1) Paket „Individueller Grafik-Stil“ Easyclipr bietet seinem Auftraggeber die Entwicklung eines individuellen Grafikstils an, wobei dieser Grafikstil in den easyclipr-Produktionen integriert wird. Die Leistungsinhalte sind im Angebot von easyclipr festzulegen, wobei nur die Leistung als geschuldet gelten, die im Angebot von easyclipr explizit beinhaltet sind.

(2) Paket „Bilder“ Das Bilder-Paket beinhaltet die Möglichkeit, dass der Auftraggeber Grafiken, welche in den easyclipr- Produktionen beinhaltet sind, ohne Einschränkung in nicht bewegten Medien, insbesondere Print- Produkten, Webseiten und Messeaufstellern, nutzen kann. Hiervon nicht beinhaltet ist das Recht, die Grafiken in anderen Filmen und / oder Animationen. zu nutzen und / oder einzusetzen. Ebenso nicht beinhaltet ist das Recht, die Grafiken zu verändern. Die Leistungsinhalte sind im Angebot von easyclipr festzulegen, wobei nur die Leistung als geschuldet gelten, die im Angebot von easyclipr explizit beinhaltet sind.

(3) Paket „Express-Produktion“ Das Express-Paket beinhaltet eine verkürzte Produktionszeit auf einen Zeitraum zwischen 10 und 20 Werktagen. Diese verkürzte Produktionszeit beginnt mit dem abgeschlossenen Briefing. Die Auftragssumme erhöht sich in diesem Fall um 35 %, bezogen auf den Netto-Auftragswert. Ebenso nicht beinhaltet ist das Recht, die Grafiken zu verändern. Die Leistungsinhalte sind im Angebot von easyclipr festzulegen, wobei nur die Leistung als geschuldet gelten, die im Angebot von easyclipr explizit beinhaltet sind.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und dem zugrunde liegenden Vertrag sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Vertragslücke vorliegen, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden, es sei denn, dass der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

(3) Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01.05.2019